Kirchliche Trauung
Zuständigkeit für die Trauung; gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung
Zuständig für eine Trauung ist die- bzw. derjenige Pfarrerin/Pfarrer der Brenz-Kirchen-Gemeinde, zu deren/dessen Gemeindebezirk Braut oder Bräutigam gehören. Wenn beide in einer anderen Gemeinde wohnen, ist das Pfarramt des Wohnsitzes zuständig. Ausnahmen sind bei einem gewachsenen Kontakt zur/zum Trauenden möglich.
Gemeinsame Feiern der kirchlichen Trauung bei konfessionsverschiedenen Paaren (kath./evang.) sind möglich
- als Trauung in einer katholischen Kirche unter Beteiligung des evang. Pfarrers/der evang. Pfarrerin
- als Trauung in einer evangelischen Kirche unter Beteilung des katholischen Pfarrers.
Bei konfessionsverschiedenen Paaren ist das Pfarramt der Brenz-Kirche nur zuständig, wenn der evang. Teil zur Brenz-Kirchen-Gemeinde gehört, ansonsten ist das Wohnsitz-Pfarramt zuständig.
Bei gemeinsamen kirchlichen Trauungen (sog. "ökumenische" Trauung - eine evangelische Trauung, bei der ein kath. Pfarrer mitwirkt oder eine kath. Trauung unter Mitwirkung einer/s evangelischen Pfarrerin/Pfarrers) hält meist der Gast die Trauansprache/Predigt.
Verlauf der Trauung
(bei den fettgedruckten und unterstrichenen Elementen ist die Mitwirkung des Paares möglich/erwünscht!)
Glockenläuten
Einzug des Brautpaares (Pfarrerin/Pfarrer holt sie am Kircheneingang ab),
dabei Orgelspiel
Begrüßung
Lied und Gebet
Trauansprache zum Trautext
Lied (oder musikalischer Beitrag)
Lesung und Gebet
Trauung mit Traufragen/Trauversprechen, evtl. Ringtausch, Segen
(Evtl. musikalischer Beitrag)
Fürbittgebet (durch Trauzeugen/Verwandte/Freundinnen oder Freunde gesprochen?) und Vaterunser
Übergabe der Traubibel
Lied
Segen
Auszug des Paares aus der Kirche, dazu Orgelspiel
Gestaltung des Gottesdienstes und der Kirche
Organistin und Mesnerin werden vom Pfarramt benachrichtigt. Wenn Sie den Gottesdienst musikalisch noch weiter mitgestalten wollen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Organisten. Falls Sie eine Solistin/einen Solisten (mit Gesangs- oder Instrumentalbeiträgen) für den Gottesdienst gewinnen, die oder der von der Orgel begleitet werden soll, erhält die Organistin 25 Euro wegen des in der Regel deutlich erhöhten Probenaufwands. (Die reguläre Aufwandsentschädigung für das Orgelspiel wird von der Kirchengemeinde getragen.)
Die Kirche mit Blumen zu schmücken ist das Vorrecht des Brautpaares. Besprechen Sie nähere Fragen bitte rechtzeitig mit unserer Mesnerin, Frau Kozemako (Poststraße 11, Tel. 691838) und beauftragen Sie dann eine Gärtnerei.
Mit Rücksicht auf die Mesnerin und den Sandsteinboden im Kirchenvorraum bitten wir Sie dringend, in der Kirche keine Blumen zu streuen; falls Ihnen das Blumenstreuen äußerst wichtig sein sollte, müssten Sie es auf den Kirchenvorplatz beschränken und den Reinigungsaufwand der Mesnerin selbst finanziell ausgleichen.
Foto- und Fllmaufnahmen
Fotografieren ist im evangelischen Gottesdienst nicht üblich. Wenn Sie Videoaufnahmen erstellen (lassen) wollen, ist das von unserer Seite aus dann möglich, wenn das von einem festen Ort aus ohne Störung des Gottesdienstes geschieht. Bitte bedenken Sie selbst, wie sehr Sie abgelenkt sind, wenn Sie gefilmt werden!
Wenn sie eine Kassettenaufnahme vom Traugottesdienst haben möchten, geben Sie bitte der Mesnerin vor dem Gottesdienst eine Kassette.
Opfer
Trauungen sind Gemeindegottesdienste. Darum werden für Gemeindeglieder und ihre Angehörigen keine Gebühren erhoben. Wir sind aber für ein Opfer dankbar, dessen Zweckbestimmung das Brautpaar anhand der Opferliste, die der Kirchengemeinderat beschlossen hat, selbst bestimmen kann:
- Diakonische Einrichtungen, z.B. von Bodelschwinghsche Anstalten in Bethel, Diakonie Stetten, Obdachlosenhilfe der eva Stuttgart;
- Aufgaben im Kirchenbezirk: Leonberger Tafel , Verein „mit der Krankheit leben“, Verein „Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V.“, Verein zur Förderung der Jugendarbeit im Kirchenbezirk Leonberg;
- Aufgaben der Kirchengemeinde: Kindergarten, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Besuchsdienste, Sozialstation, Nachbarschaftshilfe, Hospizgruppe;
- Jahres-Projekte der Entwicklungshilfe (Brot für die Welt) und Weltmission, Eine-Welt-Laden Weil der Stadt
- Aktuelle Notstände.
Abkündigung der Trauung
Wir laden Sie ein, im Gottesdienst dabei zu sein, wenn Ihre Trauung abgekündigt wird – das ist der Gottesdienst am Sonntag vor Ihrer kirchlichen Trauung (Beginn in der Regel um 10.00 Uhr in der Brenz-Kirche).
Urkunde und Stammbuch
Bitte bringen Sie vor der Trauung Ihre standesamtliche Heiratsurkunde und Ihr Familienstammbuch ins Pfarramt, dann können Sie das Stammbuch bereits bei der Trauung wieder zurückbekommen.
Vorschläge für Trautexte/Trausprüche
Der kirchliche Internetauftritt www.trauspruch.de bietet gute Anregungen und Hintergrundinformationen zur Wahl eines Trauspruches.
Liedvorschläge für kirchliche Trauungen
Wenn Sie Lieder auswählen, die nicht im EG stehen, bitten wir Sie, selbst ein Liedblatt für Ihre Trauung zu gestalten.
EG 440,1-4 All Morgen ist ganz frisch und neu
EG 329,1.2 Bis hierher hat mich Gott gebracht
EG 334 Danke (mit abgeändertem Text – s. Anhang
EG 609 Dass du mich einstimmen lässt in deinen Jubel
EG 328 Dir, dir, o Höchster, will ich singen
EG 240 Du hast uns, Herr, in dir verbunden
EG 239 Freuet euch im Herren allewege
EG 445,5 Gott des Himmels und der Erden
EG 331 Großer Gott, wir loben dich
EG 182 Halleluja
EG 238 Herr, vor dein Antlitz treten zwei
EG 611 Ich lobe meinen Gott, der aus der Tiefe mich holt
EG 324 Ich singe dir mit Herz und Mund
EG 610 Lob, Anbetung, Ruhm und Ehre
EG 316-317 Lobe den Herren, den mächtigen ... (GL 258)
EG 447 Lobet den Herren, alle die ihn ehren (GL 691)
EG 322,1.5.7 Nun danket all und bringet Ehr (GL 267)
EG 321,2 Nun danket alle Gott (GL 266)
EG 288 Nun jauchzt dem Herren, alle Welt (GL 474)
EG 320,1.8 Nun lasst uns Gott dem Herren
EG 326 Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut
EG 636 Unser Leben sei ein Fest
EG 608 Vergiss nicht zu danken
EG 395 Vertraut den neuen Wegen
EG 648 Wo ein Mensch Vertrauen gibt
EG 327 Wunderbarer König