Kirchliche Trauung

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Paul-Reusch-Straße 3, D-71263 Weil der Stadt; Fon 07033-7726; mail@brenzkirche.de. Bankverbindung: KSK Böblingen, Konto 4190301, BLZ 60350130
   

Kirchliche Trauung

Zuständigkeit für die Trauung; gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung

Zuständig für eine Trauung ist die- bzw. derjenige Pfarrerin/Pfarrer der Brenz-Kirchen-Gemeinde, zu deren/des­sen Gemeindebezirk Braut oder Bräutigam gehören. Wenn beide in einer anderen Gemeinde wohnen, ist das Pfarramt des Wohnsitzes zuständig. Ausnahmen sind bei einem gewachsenen Kontakt zur/zum Trauenden möglich.

Gemeinsame Feiern der kirchlichen Trauung bei konfessionsverschiedenen Paaren (kath./evang.) sind möglich
- als Trauung in einer katholischen Kirche unter Beteiligung des evang. Pfarrers/der evang. Pfarrerin
- als Trauung in einer evangelischen Kirche unter Beteilung des katholischen Pfarrers.

Bei konfessionsverschiedenen Paaren ist das Pfarramt der Brenz-Kirche nur zuständig, wenn der evang. Teil zur Brenz-Kirchen-Gemeinde gehört, ansonsten ist das Wohnsitz-Pfarramt zuständig.

Bei gemeinsamen kirchlichen Trauungen (sog. "ökumenische" Trauung - eine evangelische Trauung, bei der ein kath. Pfarrer mitwirkt oder eine kath. Trauung unter Mitwirkung einer/s evangelischen Pfarrerin/Pfarrers) hält meist der Gast die Trauansprache/Predigt.

Verlauf der Trauung

(bei den fettgedruckten und unterstrichenen Elementen ist die Mitwirkung des Paares möglich/erwünscht!)

Glockenläuten

Einzug des Brautpaares (Pfarrerin/Pfarrer holt sie am Kircheneingang ab),

dabei Orgelspiel

Begrüßung

Lied und Gebet

Trauansprache zum Trautext

Lied (oder musikalischer Beitrag)

Lesung und Gebet

Trauung mit Traufragen/Trauversprechen, evtl. Ringtausch, Segen

(Evtl. musikalischer Beitrag)

Fürbittgebet (durch Trauzeugen/Verwandte/Freundinnen oder Freunde gesprochen?) und Vaterunser

Übergabe der Traubibel

Lied

Segen

Auszug des Paares aus der Kirche, dazu Orgelspiel

Gestaltung des Gottesdienstes und der Kirche

Organistin und Mesnerin werden vom Pfarramt benachrichtigt. Wenn Sie den Gottesdienst musikalisch noch weiter mitgestalten wollen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Organisten. Falls Sie eine Solistin/einen Solisten (mit Gesangs- oder Instrumentalbeiträgen) für den Gottesdienst gewinnen, die oder der von der Orgel begleitet werden soll, erhält die Organistin 25 Euro wegen des in der Regel deutlich erhöhten Probenaufwands. (Die reguläre Aufwandsentschädigung für das Orgelspiel wird von der Kirchengemeinde getragen.)

Die Kirche mit Blumen zu schmücken ist das Vorrecht des Brautpaares. Besprechen Sie nähere Fragen bitte rechtzeitig mit unserer Mesnerin, Frau Kozemako (Poststraße 11, Tel. 691838) und beauftragen Sie dann eine Gärtnerei.

Mit Rücksicht auf die Mesnerin und den Sandsteinboden im Kirchenvorraum bitten wir Sie dringend, in der Kirche keine Blumen zu streuen; falls Ihnen das Blumenstreuen äußerst wichtig sein sollte, müssten Sie es auf den Kirchenvorplatz beschränken und den Reinigungsaufwand der Mesnerin selbst finanziell ausgleichen.

Foto- und Fllmaufnahmen

Fotografieren ist im evangelischen Gottesdienst nicht üblich. Wenn Sie Videoaufnahmen erstellen (lassen) wollen, ist das von unserer Seite aus dann möglich, wenn das von einem festen Ort aus ohne Störung des Gottesdienstes geschieht. Bitte bedenken Sie selbst, wie sehr Sie abgelenkt sind, wenn Sie gefilmt werden!

Wenn sie eine Kassettenaufnahme vom Traugottesdienst haben möchten, geben Sie bitte der Mesnerin vor dem Gottesdienst eine Kassette.

Opfer

Trauungen sind Gemeindegottesdienste. Darum werden für Gemeindeglieder und ihre Angehörigen keine Gebühren erhoben. Wir sind aber für ein Opfer dankbar, dessen Zweckbestimmung das Brautpaar anhand der Opferliste, die der Kirchengemeinderat beschlossen hat, selbst bestimmen kann:

  • Diakonische Einrichtungen, z.B. von Bodelschwinghsche Anstalten in Bethel, Diakonie Stetten, Obdachlosenhilfe der eva Stuttgart;
  • Aufgaben im Kirchenbezirk: Leonberger Tafel , Verein „mit der Krankheit leben“,  Verein „Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V.“, Verein zur Förderung der Jugendarbeit im Kirchenbezirk Leonberg;
  • Aufgaben der Kirchengemeinde: Kindergarten, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Besuchsdienste, Sozialstation, Nachbarschaftshilfe, Hospizgruppe;
  • Jahres-Projekte der Entwicklungshilfe (Brot für die Welt) und Weltmission, Eine-Welt-Laden Weil der Stadt
  • Aktuelle Notstände.

Abkündigung der Trauung

Wir laden Sie ein, im Gottesdienst dabei zu sein, wenn Ihre Trauung abgekündigt wird – das ist der Gottesdienst am Sonntag vor Ihrer kirchlichen Trauung (Beginn in der Regel um 10.00 Uhr in der Brenz-Kirche).

Urkunde und Stammbuch

Bitte bringen Sie vor der Trauung Ihre standesamtliche Heiratsurkunde und Ihr Familienstammbuch ins Pfarramt, dann können Sie das Stammbuch bereits bei der Trauung wieder zurückbekommen.

Vorschläge für Trautexte/Trausprüche

Der kirchliche Internetauftritt www.trauspruch.de bietet gute Anregungen und Hintergrundinformationen zur Wahl eines Trauspruches.

Liedvorschläge für kirchliche Trauungen

Wenn Sie Lieder auswählen, die nicht im EG stehen, bitten wir Sie, selbst ein Liedblatt für Ihre Trauung zu gestalten.

 

EG 440,1-4   All Morgen ist ganz frisch und neu

EG 329,1.2   Bis hierher hat mich Gott gebracht

EG 334        Danke (mit abgeändertem Text – s. Anhang

EG 609        Dass du mich einstimmen lässt in deinen Jubel

EG 328        Dir, dir, o Höchster, will ich singen

EG 240        Du hast uns, Herr, in dir verbunden

EG 239        Freuet euch im Herren allewege

EG 445,5     Gott des Himmels und der Erden

EG 331        Großer Gott, wir loben dich

EG 182        Halleluja

EG 238        Herr, vor dein Antlitz treten zwei

EG 611        Ich lobe meinen Gott, der aus der Tiefe mich holt

EG 324        Ich singe dir mit Herz und Mund

EG 610        Lob, Anbetung, Ruhm und Ehre

EG 316-317 Lobe den Herren, den mächtigen ... (GL 258)

EG 447        Lobet den Herren, alle die ihn ehren (GL 691)

EG 322,1.5.7                    Nun danket all und bringet Ehr (GL 267)

EG 321,2     Nun danket alle Gott (GL 266)

EG 288        Nun jauchzt dem Herren, alle Welt (GL 474)

EG 320,1.8   Nun lasst uns Gott dem Herren

EG 326        Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut

EG 636        Unser Leben sei ein Fest

EG 608        Vergiss nicht zu danken

EG 395        Vertraut den neuen Wegen

EG 648        Wo ein Mensch Vertrauen gibt

EG 327        Wunderbarer König