Die Landessynode

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Sie kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Wahl des Landesbischofs auch die kirchliche Gesetzgebung. Sie beschließt beispielsweise den landeskirchlichen Haushaltsplan und regelt die Verwendung der Kirchensteuergelder. Die Landessynode wird alle sechs Jahre direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Damit sind wir die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, die nach dem Prinzip der Urwahl ihre Mitglieder in die Synode wählt. Die letzte Kirchenwahl fand am 1. Dezember 2013 statt. Insgesamt hat die Landessynode derzeit 98 Mitglieder (Text: elk-wue.de, Bild: EMH).

 

Weitere Informationen und Protokolle zum Download finden Sie auf der Internetseite http://www.elk-wue.de/wir/landessynode/.