Kirchliche Trauung

Zuständig für eine Trauung ist die- bzw. derjenige Pfarrerin/Pfarrer der Brenzkirchengemeinde, zu deren/dessen Gemeindebezirk Braut oder Bräutigam gehören. Wenn beide in einer anderen Gemeinde wohnen, ist das Pfarramt des Wohnsitzes zuständig. Ausnahmen sind bei einem gewachsenen Kontakt zur/zum Trauenden möglich.

Gemeinsame Feiern der kirchlichen Trauung bei konfessionsverschiedenen Paaren (sog. "ökumenische" Trauung) sind möglich

  • als Trauung in einer katholischen Kirche unter Beteiligung des evang. Pfarrers/der evang. Pfarrerin
  • als Trauung in einer evangelischen Kirche unter Beteilung des katholischen Pfarrers.

Bei konfessionsverschiedenen Paaren ist das Pfarramt der Brenzkirche nur zuständig, wenn der evangelische Teil zur Brenzkirchengemeinde gehört, ansonsten ist das Wohnsitz-Pfarramt zuständig. Bei gemeinsamen kirchlichen Trauungen hält meist der Gast die Trauansprache/Predigt.

Bitte bringen Sie vor der Trauung Ihre standesamtliche Heiratsurkunde und Ihr Familienstammbuch ins Pfarramt, dann können Sie das Stammbuch bereits bei der Trauung wieder zurückbekommen.

Traugespräch

Vor der Trauung wird ein Traugespräch geführt. Der kirchliche Internetauftritt www.trauspruch.de bietet gute Anregungen und Hintergrundinformationen zur Wahl eines Trauspruches.

Bekanntgabe der Trauung

Wir laden Sie ein, im Gottesdienst dabei zu sein, wenn Ihre Trauung bekannt gegeben wird – das ist der Gottesdienst am Sonntag vor Ihrer kirchlichen Trauung (Beginn in der Regel um 10.30 Uhr in der Brenzkirche).

Gestaltung des Gottesdienstes und der Kirche

Fragen der Gestaltung des Gottesdienstes können beim Traugespräch besprochen werden.

Die Kirche mit Blumen zu schmücken ist das Vorrecht des Brautpaares. Besprechen Sie nähere Fragen bitte rechtzeitig mit unserer Mesnerin und beauftragen Sie dann eine Gärtnerei.
Mit Rücksicht auf die Mesnerin und den Sandsteinboden im Kirchenvorraum bitten wir Sie dringend, in der Kirche keine Blumen zu streuen; falls Ihnen das Blumenstreuen äußerst wichtig sein sollte, müssten Sie es auf den Kirchenvorplatz beschränken und den Reinigungsaufwand der Mesnerin selbst finanziell ausgleichen.

Foto- und Filmaufnahmen

Fotografieren ist im evangelischen Gottesdienst nicht üblich. Wenn Sie Videoaufnahmen erstellen (lassen) wollen, ist das von unserer Seite aus dann möglich, wenn das von einem festen Ort aus ohne Störung des Gottesdienstes geschieht. Alternativ ist es möglich, dass ein Fotograf/eine Fotografin den Gottesdienst dokumentiert und VOR der Trauung mit der Pfarrein/dem Pfarrer die Möglichkeiten des Fotografierens bespricht. Bitte bedenken Sie selbst, wie sehr Sie abgelenkt sind, wenn Sie gefilmt werden! Wenn Sie eine Tonaufnahme wünschen, sprechen Sie uns an.

Opfer

Trauungen sind Gemeindegottesdienste. Darum werden für Gemeindeglieder und ihre Angehörigen keine Gebühren erhoben. Wir sind aber für ein Opfer dankbar, dessen Zweckbestimmung das Brautpaar anhand der Opferliste, die der Kirchengemeinderat beschlossen hat, selbst bestimmen kann:

  • Diakonische Einrichtungen, z.B. von Bodelschwinghsche Anstalten in Bethel, Diakonie Stetten, Obdachlosenhilfe der eva Stuttgart;
  • Aufgaben im Kirchenbezirk: Leonberger Tafel , Verein „mit der Krankheit leben“,  Verein „Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V.“, Verein zur Förderung der Jugendarbeit im Kirchenbezirk Leonberg;
  • Aufgaben der Kirchengemeinde: Kindergarten, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Besuchsdienste, Sozialstation, Nachbarschaftshilfe, Hospizgruppe;
  • Jahres-Projekte der Entwicklungshilfe (Brot für die Welt) und Weltmission, Eine-Welt-Laden Weil der Stadt
  • Aktuelle Notstände.