Benutzungsordnung für die Gemeinderäume der Evang. Brenz-Kirchen-Gemeinde in Weil der Stadt

  1. Die Gemeinderäume dienen in erster Linie kirchengemeindlichen Gruppen und Kreisen. Gemeindehaus und die nicht fest vermieteten Räume des Brenzhauses sollen Stätten der Begegnung sein und Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit in ihren vielfältigen Formen ermöglichen. Das Gemeindehaus steht außerdem auswärtigen kirchlichen Veranstaltern zur Verfügung, sofern die Räumlichkeiten nicht durch eigene Gruppen belegt sind (Nutzer).
  2. Nichtkirchlichen Gruppen kann gegen Entgelt (siehe Gebührenordnung) die Nutzung des Gemeindehauses ermöglicht werden, sofern diese der kirchlichen Zielsetzung nicht widerspricht (Mieter). Möglich sind etwa:
    a) Familienfeste (der haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der Gemeinde)
    b) Kasualien
    c) kulturelle Veranstaltungen, Konzerte, Vorträge und öffentliche Veranstaltungen in kleinerem Rahmen.
  3. Belegungen der Gemeinderäume werden im Pfarrbüro abgesprochen und festgelegt. Bei Unklarheiten entscheiden die Vorsitzenden des Kirchengemeinderates, möglichst in Absprache mit der Kirchenpflege, etwa ob das Gemeindehaus für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann. Diese entscheiden ebenfalls darüber, welchen Gruppen die Räume zum günstigeren Tarif (“Härtefälle” ...) zur Verfügung gestellt werden können oder ob eine Entscheidung des Kirchengemeinderates herbeizuführen ist.
  4. Das Gemeindehaus muss grundsätzlich mindestens 14 Tage im Voraus im Pfarramtssekretariat gemietet werden (Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag von 10-12 Uhr und Donnerstag von 16-18 Uhr, Tel. 07033/7726, Fax 690908, Pfarramt.Weil-derStadt@elkw.de).
    Bei Abschluss des Mietvertrages muss genau festgelegt werden, für welchen Zeitraum (in Stunden) die Räume den Mietenden zur Verfügung stehen.
  5. Schlüssel für private Veranstaltungen/Vermietungen im Gemeindehaus werden von dem Hausmeister / der Hausmeisterin (Tel. 407299 oder 0173-6753892) ausgehändigt und müssen wieder zurückgegeben werden.
    Die Gebühren sind entsprechend der gültigen Gebührenordnung an die Kirchenpflege zu entrichten.
    Bei der Nutzung ist die anliegende Hausordnung zu beachten.
  6. Für alle nichtkirchlichen oder auswärtigen Benutzergruppen muss eine verantwortliche volljährige Person bestimmt sein. Durch Ihre Unterschrift unter den Benutzungs- oder Mietvertrag übernimmt sie die Verantwortung dafür, dass alle in der Hausordnung festgehaltenen Punkte eingehalten werden, und haftet gegenüber der Kirchengemeinde für diese schädigenden Verstöße gegen die allgemein gültigen polizeilichen Vorschriften. Ihr werden die überlassenen Räume durch die Hausmeisterin übergeben. Nach Schluss der Veranstaltung übergibt sie die Räume der Hausmeisterin. Falls erforderlich, meldet sie Verunreinigung, Beschädigungen und Verluste in- und außerhalb des Gebäudes unverzüglich der Hausmeisterin bzw. dem Hausmeister.
  7. Jeder Veranstalter - kirchengemeindliche Gruppe oder Kreis, außergemeindlicher kirchlicher Nutzer oder privater Mieter - hat darauf zu achten, dass die umliegende Nachbarschaft nicht durch Lärm belästigt wird. Nach 22.00 Uhr ist grundsätzlich innerhalb des Hauses Zimmerlautstärke einzuhalten. Beim Verlassen des Gebäudes ist unnötiger Lärm zu vermeiden (Singen, Türen zuschlagen etc.).
    Sämtliche Veranstaltungen müssen in der Regel bis 23 Uhr beendet sein.
  8. Grundsätzlich dürfen nur die zur Verfügung gestellten Räume benutzt werden. Der Mieter haftet der Kirchengemeinde gegenüber für alle über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Abnutzung. Er hat alle auftretenden Schäden und Mängel auf eigene Kosten zu beheben.
  9. Jeder Mieter und - falls darauf besonders hingewiesen - auch jeder sonstige außergemeindliche Nutzer verpflichtet sich nach Veranstaltungsende wie folgt zu verfahren:
    -    Die genutzten Räume (großer Saal, Küche bzw. die Mehrzweck- und Jugendräume) werden besenrein und hinsichtlich der Bestuhlung und der Anordnung der Tische wie bei Schlüsselübergabe angetroffen der Hausmeisterin / dem Hausmeister übergeben.
    -    Tischdecken der Kirchengemeinde können verwendet werden – für die Benutzung ist pro Decke ein Unkostenbeitrag von € 5,00 zu entrichten. Der Betrag muss in bar an die Hausmeisterin bzw. an den Hausmeister am Ende der Vermietung ausgezahlt werden.
    -    Bei Mitbenutzung der Küche sind
        - benutztes Besteck und Geschirr zu spülen und an seinen Platz zu räumen (beschädigte Teile sind aufzubewahren und der Hausmeisterin / dem Hausmeister zu melden).
        - Kücheneinrichtung und Küchengeräte feucht zu reinigen.
    -    Entstandener Müll muss selbst entsorgt werden, ansonsten wird eine Gebühr von 25 EUR erhoben.
    -    Bei Benutzung des Außenbereiches ist darauf zu achten, dass jeglicher Abfall beseitigt wird.
    -    Geräte, Licht und falls tunlich Heizkörper sind auszuschalten, Fenster und Türen zu schließen.
    -    Die anvertrauten Räume sind mit den Schlüsseln der Hausmeisterin bzw. dem Hausmeister ordnungsgemäß zu übergeben.
    Hält sich der Mietende nicht an diese Vereinbarungen, behält sich die Kirchengemeinde eine finanzielle Nachforderung vor.
  10. Für Geld, Wertsachen, Kleidungsstücke und sonstige mitgebrachte Sachen übernimmt die Kirchengemeinde gegenüber den Besuchern jeglicher Veranstaltung keine Haftung. Für Veranstaltungsbesuchern entstehende Schäden haftet die Kirchengemeinde gegenüber außergemeindlichen Nutzern oder Mietern und deren Gästen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  11. Der Nutzer oder Mieter verpflichtet sich mit seiner Unterschrift die Haus- und Benutzungsordnung einzuhalten.