Hausordung für die Gemeinderäume der Evang. Brenz-Kirchen-Gemeinde in Weil der Stadt

  1. Die Räume, ihre Einrichtung und das Zubehör sind schonend zu behandeln und Beschädigungen zu vermeiden.
  2. Verunreinigung, Beschädigungen und Verluste in- und außerhalb des Gebäudes sind unverzüglich der Hausmeisterin bzw. dem Hausmeister zu melden.
  3. In allen Gemeinderäumen ist das Rauchen sowie das Tragen von Schuhen mit Pfennigabsätzen nicht gestattet.
  4. An Minderjährige - auch an Jugendliche über 16 Jahre - darf kein Alkohol ausgeschenkt werden.
    Es gilt in sämtlichen Gemeinderäumen die Jugendschutzverordnung.
  5. Für Notfälle: Das nächste öffentliche Telefon befindet sich gegenüber der Brenzkirche vor dem Kindergarten.
  6. Im Erdgeschoss befindet sich im Wandschrank des Flures, der zu den Toiletten führt, ein FEUERLÖSCHER und ein ERSTE-HILFE-KASTEN.
  7.  Bei technischen Defekten wende man sich an die Hausmeisterin bzw. den Hausmeister.